- Nicht-Staatsbürger von Mauritius, die sich im Ruhestand befinden oder mindestens 50 Jahre alt sind, können eine Aufenthaltsgenehmigung für Mauritius beantragen.
- Hierfür muss entweder ein monatliches Einkommen von mindestens 2.000 USD nachgewiesen oder eine einmalige Einzahlung von 24.000 USD auf ein mauritisches Bankkonto vorgenommen werden. Diese Genehmigung hat eine Gültigkeit von zehn Jahren und kann verlängert werden.
- Wenn eine “Über 50" Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, können auch Ehegatten oder Lebensgefährten, Kinder, Stiefkinder oder adoptierte Kinder unter 24 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.